Flüchtlingsrat: Für Denkzettel verurteilt

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Potsdam (nd-Mai). Zwei Mitarbeiter des märkischen Flüchtlingsrates wurden gestern vom Amtsgericht Potsdam zu einer Geldstrafe wegen übler Nachrede verurteilt. Sie hatten im März 2010 den Negativpreis »Denkzettel für strukturellen und systemimmanenten Rassismus« an eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Brandenburg/Havel verliehen. Der Vorwurf: Diskriminierung eines gehörlosen Flüchtlings aus Sierra Leone. Das Amt soll dem Afrikaner unterstellt haben, seine Taubheit nur vorgetäuscht zu haben. Das Leiden war aber, so der Flüchtlingsrat, ärztlich festgestellt. Ein Gericht hat dem Mann inzwischen eine Aufenthaltserlaubnis zugesprochen. Die Frau aus der Stadtverwaltung hatte die Vertreter des Flüchtlingsrats angezeigt. Der Rat verleiht den »Denkzettel« seit 1996. Eine Anzeige hatte es bisher einmal gegeben. 2004 wehrten sich Mitarbeiter der Kreisverwaltung Elbe-Elster so gegen den Negativpreis. Damals wurden die Verantwortlichen aber freigesprochen, weil der Preis durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Die gestern Verurteilten wollen die Strafe nicht hinnehmen. »Nach Prüfung des Urteils werden sie auf jeden Fall Rechtsmittel dagegen einlegen«, erklärte der Flüchtlingsrat.

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