nd-aktuell.de / 28.03.2012 / Ratgeber / Seite 25

Kontoauszug genau prüfen

Bausparen

Bausparer bekommen in diesen Tagen den Jahreskontoauszug. Er dokumentiert die Sparleistungen und ist eine Zwischenbilanz auf dem Weg zum Wohneigentum.

Man sollte prüfen: Entspricht die Bausparsumme noch den Möglichkeiten? Lässt sie sich mindern oder erhöhen? Kann man den Sparbeitrag weiterzahlen oder ihn reduzieren?

Im Kontoauszug ausgewiesen ist der Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Sie wird über die Bausparkasse beantragt; das Formular liegt dabei. Diese Prämie kann bekommen, dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25 600 Euro liegt. Für steuerlich zusammen veranlagte Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Zwei Angaben im Kontoauszug sind für das Finanzamt wichtig: Erfasst sind die vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber auf das Konto überweist. Diese Angabe braucht man, um die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen. Anspruch darauf hat, dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 17 900 Euro liegt. Bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag.

Auch für einen Bausparvertrag kann man einen Freistellungsauftrag stellen. Liegen die Zinsen innerhalb dieser Summe, überweist die Bausparkasse keine Abgeltungsteuer ans Finanzamt. Ist der Betrag vom Sparer zu niedrig gewählt, sind Steuern abzuführen, die man sich mit der Steuererklärung 2011 zurückholen kann. Deshalb liegt dem jährlichen Kontoauszug in den entsprechenden Fällen eine Steuerbescheinigung bei.

KATRIN HAFERCAMP