Vertragliche Vereinbarung gilt weiterhin

Leserfrage: Kündigungsfristen für DDR-Mietverträge

Im nd-ratgeber vom 7. März informierten wir an dieser Stelle über die neuen einheitlichen Kündigungsfristen für Mieter nach der Mietrechtsreform. Unser Leser Dr. Ruhtenberg aus Berlin bemängelte zu Recht, dass in dieser Veröffentlichung die in den DDR-Mietverträgen vereinbarten kürzeren Kündigungsfristen nicht erwähnt wurden.

Wir bitten die Unvollständigkeit der Information zu entschuldigen. In dem Beitrag ging es vor allem um die unterschiedlichen Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter. Die Lücke hinsichtlich der DDR-Mietverträge schließen wir mit der nachfolgenden Information:

Die während der Geltu...


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