Aussehen und Hautfarbe kein Grund für Polizeikontrolle

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Berlin (epd/nd). Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Polizeikontrollen aufgrund des Aussehens und der Hautfarbe einer Person kritisiert. Es verstoße gegen die Grundrechte, »wenn Passanten allein oder wesentlich wegen ihrer Zuschreibung zu einer ethnischen Gruppe oder wegen ihrer Hautfarbe von der Polizei herausgegriffen werden«, sagte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik an dem Institut, der »tageszeitung«. Hintergrund ist ein am Dienstag veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz zu Kontrollen in Zügen. Die Richter erlaubten der Bundespolizei, »die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vorzunehmen«, zitiert die Zeitung aus dem Urteil.

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