Leipzig (epd/nd). Die Polizei darf Journalisten nicht regelmäßig das Fotografieren von Sondereinsätzen untersagen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwoch, dass ein Fotografierverbot bei einem SEK-Einsatz in Schwäbisch Hall gegen das Grundrecht der Pressefreiheit verstoße. Das berechtigte Interesse von SEK-Beamten, nicht enttarnt zu werden, könne auch anders durchgesetzt werden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/222845.verstoss-gegen-die-pressefreiheit.html