»Kuckuckskind« kann zu Geldkürzung führen
Karlsruhe (epd/nd). Wenn Frauen ihrem Ehemann ein fremdes Kind als das eigene unterschieben, können sie nach einer Scheidung unter Umständen ihren Unterhalt ganz oder teilweise verlieren. Das geht aus ein...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.