nd-aktuell.de / 04.04.2012 / Politik / Seite 4

Keine Folter im Gefängnis?

Hansjörg Geiger ist Vorsitzender der Länderkommission der Deutschen Anti-Folter- Stelle

nd: In dem Jahresbericht heißt es, Sie wären auf keine Anzeichen von Folter gestoßen. Trotzdem bemängeln Sie, dass es in Gefängniszellen oft kein Tageslicht und keine natürliche Frischluft gibt. Einige Gefangene mit psychischen Störungen sind monatelang in Einzelhaft ohne Betreuung.
Geiger: Der Begriff Folter ist natürlich vielfältig. Wenn es um direkte Gewaltanwendung und massive Angriffe auf die Menschenwürde geht, dann konnten wir diese Art der Folter nicht feststellen. Wir haben jedoch eine ganze Reihe von Kritikpunkten, wie die Videoüberwachung von Toiletten, die nicht das Maß der Folter erreichen und dennoch unbedingt abgestellt werden müssen.

Bereits seit 2010 geben Sie den Bericht heraus. Er enthält auch Empfehlung an die zuständigen Bundes- oder Landestellen. Was hat sich seitdem getan?
Gefreut hat uns, dass viele der überprüften Einrichtungen zumindest auf unsere Vorschläge reagiert haben und kurzfristige Verbesserungen angeregt wurden. Die Anti-Folter-Stelle hat eine unabhängige Sicht von außen, die zum Handeln anregen soll. In einem Fall haben wir vom Justizministerium in Niedersachsen innerhalb einer Woche eine Rückmeldung bekommen. In der Haftanstalt Rosdorf hatten wir die Ausstattung der Zellen sowie Folien vor den Fenstern beanstandet. Dort wurden umgehend Möbel angeschafft und die Folien entfernt.

Das ging nicht immer so reibungslos.
In vielen Bundesländern herrscht eine unterschiedliche Auffassung zu dem, was wir bemängelt haben. Zum Beispiel sind für uns Gemeinschaftsduschen ein sehr heikles Thema. Wir sind der Auffassung, dass in die Duschräume von Haftanstalten Trennwände gehören. Manche Länder haben diese Kritik aufgenommen, andere, zum Beispiel das Land Berlin, sind der Meinung, dass in öffentlichen Schwimmbädern die Duschen auch einsehbar sind und deshalb kein Handlungsbedarf besteht. Gerade in den Abschiebeeinrichtungen ist eine Trennung jedoch wichtig, wenn Menschen unterschiedlicher Kulturkreise mit unterschiedlichem Schamgefühl zusammen duschen müssen. Da gab es aus Berlin aber kein Einlenken.

Von Folter ist in dem Bericht nicht die Rede. Dennoch haben Sie auch Akteneinsicht in Beschwerden gegen Polizeibeamte verlangt, gegen die in den meisten Fällen Strafanzeige gestellt wurde. Um was ging es da?
In einem Fall sollte ein Häftling, bei dem vermutet wurde, dass er in einer Körperöffnung Drogen geschmuggelt haben soll, dazu aufgefordert, im sogenannten »Entengang« unbekleidet vor drei Justizbeamten auf und ab zu gehen und das mehrfach. Unsere Aktenüberprüfung hat ergeben, dass der Fall noch einmal behandelt wird.

Sie haben sieben von 186 Haftanstalten überprüft, davon nur ein Abschiebegefängnis.
Das sind schlichtweg Kapazitätsfragen. Es gibt in Deutschland mehrere tausend unterschiedliche Gewahrsamseinrichtungen. In den Anti-Folterkonventionen der Vereinten Nationen heißt es, dass in Einrichtungen des Freiheitsentzuges regelmäßig geprüft werden muss. Das ist mit unseren fünf ehrenamtlichen Mitgliedern und den vier wissenschaftlichen Mitarbeitern nicht zu bewältigen.

Fragen: Christin Odoj