nd-aktuell.de / 05.04.2012 / Politik / Seite 1

Dösen ohne Düsen

Bundesverwaltungsgericht verbietet Nachtflüge am Frankfurter Flughafen

Das Bundesverwaltungsgericht verbot gestern Nachtflüge am Frankfurter Flughafen. Fluglärmgegner freut's auch in anderen Städten. Die Auswirkungen sind indes noch unklar.
In allen Wipfeln ist nachts Ruh. Sofern da noch Wipfel sind. Die Gegner des Neubaus der Nordwest-Landebahn am Rhein-Main-Flughafen erzielten einen wichtigen Erfolg. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat ein dauerhaftes Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen verfügt - und damit die Genehmigung von 17 Flügen zwischen 23 und 5 Uhr durch die hessische Landesregierung höchstrichterlich kassiert. Einzig Expressfrachtflüge sollen ausnahmsweise mit strenger Begründungspflicht möglich sein. Für die so genannten Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr erlaubte das BVG 133 Flüge.

Vor einigen Monaten hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof die Nachtflüge beanstandet. Sie ließen dem nächtlichen Ruhebedürfnis der Anwohner zu wenig Schutz. Das BVG bestätigte dies gegen die Revision der Landesregierung. Die muss nun den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau nachbessern.

Ausbaugegner begrüßten das Urteil und bekräftigten ihre Forderung nach einem Baustopp am Flughafen. Nicht alle waren indes zufrieden. »Die Nacht ist nach wie vor um fünf rum. Deshalb werden wir den Kampf weiterführen«, sagte Musterkläger Adolf Herrlein. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) kündigte an, das Nachtflugverbot umsetzen zu wollen. Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) sagte, die Vorgaben des Gerichts für den Schutz der Nachtruhe müssten nun konkretisiert werden. Die Bundesregierung lehnte ein generelles Nachflugverbot am Mittwoch ab.

Für den im Bau befindlichen Berlin-Brandenburger Großflughafen Willy Brandt könnte das Urteil interessant werden. Hier gilt das Flugverbot ebenfalls bis 5 Uhr, beginnt aber erst um 0 Uhr. Der Sprecher der Berliner Flughafengesellschaft betonte laut dpa am Mittwoch flugs, für die Hauptstadt gelte ein sehr »anwohnerfreundlicher Kompromiss«. Auch die Berliner CDU sah nach dem Leipziger Urteil keine Auswirkungen für die Hauptstadt. Anders sahen das die Brandenburger Konservativen. Fünf Stunden Nachtschlaf seien zu gering. Die Aufforderung des Umweltbundesamtes, Flüge zwischen 22 und 6 Uhr generell zu verbieten, müssten bewertet werden, sagte sie laut dpa.