Berufsqualifikationen aus dem Ausland werden nunmehr leichter anerkannt

Neue gesetzliche Regelung ab 1. April 2012

Am 1. April 2012 trat das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft. Aus dem Ausland heimgekehrte Deutsche haben ebenso wie EU-Bürger oder Angehörige anderer Staaten einen Anspruch auf eine standardisierte Prüfung, ob ihre ausländische Ausbildung einer deutschen Qualifikation entspricht.

Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung zufolge leben in Deutschland 2,9 Millionen Menschen, die ihren erlernten Beruf nicht ausüben können, weil ihr im Ausland erworbener Berufsabschluss hier nicht anerkannt wird. Dabei handelt es sich zum Teil auch um deutsche Staatsbürger, die einen Teil ihres Lebens im Ausland verbracht haben. Auf der anderen Seite verzeichnet beispielsweise der Medizin- und Pflegebereich einen Mangel an Fachkräften. Doch bisher gab es kaum Möglichkeiten, einen ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen zu lassen.

Die Neuregelung: Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicheru...


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