Mehr Urlaub für Jüngere im öffentlichen Dienst

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Junge Leute im öffentlichen Dienst können sich auf bis zu vier Tagen mehr Urlaub freuen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Staffelung nach Alter im Tarifvertrag als diskriminierend beurteilt und gekippt. Diese Entscheidung hat womöglich auch Auswirkungen auf andere Branchen.

Die jüngeren Angestellte im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf bis zu vier Tage mehr Urlaub im Jahr. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte am 20. März 2012 die altersabhängige Urlaubsstaffelung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für unwirksam (Az. 9 AZR 529/10). Damit stehen allen Beschäftigen 30 Tage Urlaub zu.

Urteil gilt ab sofort und betrifft rund 850 000 Arbeitnehmer

Das Urteil gilt laut Gericht ab sofort und bezieht sich unmittelbar auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Nach Schätzungen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi betrifft die Entscheidung rund 850 000 Arbeitnehmer beim Bund, in den Ländern und den Kommunen.

In der Privatwirtschaft wird seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes von 2006 auf eine Umstellung in den Tarifverträgen hingewirkt. In vielen Unternehmen wurde die Altersstaffel durch eine Urlaubsregelung nach Betriebszugehörigkeit ersetzt - od...


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