Keine Nutzerwechselgebühr

Zwischenablesung bei Wohnungswechsel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zu entscheiden, ob ein Mieter, der vor Ablauf einer Abrechnungsperiode für Betriebskosten auszieht, für die Zwischenablesung der Zähler an den Vermieter eine »Nutzerwechselgebühr« zu entrichten habe.

Der BGH entschied: Bei den Kosten des Nutzerwechsels einer Wohnung handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, weil sie nicht, wie es es im § 556, Abs. 1 BGB heißt, »durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen«.

Die »Nutzerwechselgebühr« fällt in eine Mietverhältnis nicht in regelmäßig wiederkehrenden Abständen an, sondern lediglich im ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.