nd-aktuell.de / 11.04.2012 / Ratgeber / Seite 24

Was gehört zur Wohnfläche?

Leserfrage zur Grundfläche der Räume

Was gehört eigentlich alles zur Wohnfläche einer Wohnung? Wo findet man eine genaue Definition darüber? Johann H., Rostock

Die Wohnflächenverordnung, die am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, enthält im § 2 die Beschreibung, was alles zur Wohnfläche und was nicht dazu gehört. Darin heißt es: Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Hinzugerechnet werden auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen.

Nicht zur Wohnfläche gehören: Keller- und Abstellräume sowie Kellerzusatzräume außerhalb der Wohnung, außerdem Waschküchen, Boden-, Trocken- und Heizungsräume sowie Garagen.

Bei der Ermittlung der Wohnflächen werden jedoch nicht alle Räume gleich bewertet. Auch das wird in der Wohnflächenverordnung erläutert: Die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern werden voll angerechnet. Sind die Räume aber nur ein oder zwei Meter hoch, ist nur die Hälfte ihrer Grundfläche anzurechnen.

Was weniger als ein Meter hoch ist, zählt überhaupt nicht. Balkone, Loggien und Terrassen sind »in der Regel«, wie es heißt, mit einem Viertel, höchstens jedoch (gemeint sind Ausnahmefälle) bis zu 50 Prozent ihrer Fläche der Gesamtwohnfläche hinzuzurechnen. In diesen Fällen hängt die Bewertung auch von der jeweiligen Rechtsprechung ab, wie sie die Wohnqualität des Balkons beurteilt.