Auch bei Auftragserteilung auf das Geld achten

Handwerkerleistungen

  • Lesedauer: 2 Min.
Viele Haus- und Wohnungsbesitzer freuen sich über erfolgreiche Reparaturen in Haus und Wohnung - bis die Rechnung kommt. Die Ursache für hohe Rechnungen liegt häufig schon bei der Auftragserteilung für die Handwerker. Die Verbraucherzentrale gibt hierzu Tipps.

Nicht nur beim Einkaufen, sondern auch bei der Beauftragung von Handwerkern sollten die Angebote verglichen werden. Vor jedem Auftrag sollte man sich nach dem Stundenlohn, den Kosten der Anfahrt und der Qualifikation (beispielsweise Meisterbetrieb) erkundigen.

Noch besser ist es, sich für die zu erledigende Reparatur einen Kostenvoranschlag geben zu lassen. Dieser ist in der Regel kostenlos. Stellen Handwerker während der Arbeit fest, dass sie die veranschlagten Kosten wesentlich, das heißt um mehr als 15 bis 20 Prozent überschreiten, müssen sie dies unverzüglich mitteilen.

Auftraggeber können einen Werkvertrag dann kündigen, vereinbarte Teilleistungen, die bereits erbracht wurden, müssen sie jedoch zahlen. Wer Kostenüberschreitungen ausschließen will, kann dies wirksam nur mit der Vereinbarung eines Festpreises tun.

Wer allerdings einen Reparaturauftrag ohne Preisabsprache erteilt hat, muss trotzdem die übliche oder zumindest eine angemessene Vergütung bezahlen. Bestandteil der Vergütung sind auch die Kosten der Anfahrt, die entweder als Pauschale oder nach Fahrtzeit abgerechnet werden.

Dies kann für den Auftraggeber der Leistungen teuer werden, wenn er beispielsweise einen Werkskundendienst mit weiter Anfahrt zur Reparatur bestellt. Der regionale Handwerker ist schon deswegen häufig die bessere Wahl.

Welche Vergütung für die ausgeführte Leistung üblich oder angemessen ist, kann bei den Handwerksinnungen erfragt werden. Zu bedenken ist auch, dass bei der Bestellung von Notdiensten regelmäßig mit erheblichen Aufschlägen für außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Arbeiten zu rechnen ist.

Beratung bei Fragen zu Reparaturrechnungen und zum Werkvertragsrecht erhalten Ratsuchende in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie am Verbrauchertelefon unter (0900) 1775 770 (1,00 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise gegebenenfalls abweichend) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.

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