Welche Folgen hat das für die Sozialversicherung?

Jobben im Studium (Teil 2)

In einer vierteiligen Serie »Jobben im Studium« stellt unser Autor JOACHIM HOLSTEIN, Berater für studentische Steuerfragen beim AStA der Universität Hamburg, zu Beginn des Sommersemesters die wichtigsten neuen und alten Regelungen vor, die berufstätige Studierende beachten müssen. Der heutige Teil 2 beschäftigt sich damit, was hinsichtlich der Sozialversicherung zu beachten ist.

Die Krankenversicherungspflicht gilt auch für Studierende. Bei der Einschreibung muss man nachweisen, dass man kranken- und pflegeversichert ist. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, die von der Krankenversicherung der Eltern (gesetzlich oder privat) und vom Umfang der eigenen Erwerbstätigkeit und der Verdiensthöhe abhängen.

Kostenlose Mitversicherung bei den Eltern hat Grenzen

Bei gesetzlich krankenversicherten Eltern sind Studierende bis zum 25. Geburtstag kostenlos mitversichert. Ab dann müssen sie sich eine Krankenkasse aussuchen, bei der sie zum Einheitstarif von 64,77 Euro pro Monat bis zum 30. Geburtstag oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters versichert sind. Dazu kommen für die Pflegeversicherung (PV) monatlich 11,64 oder 13,13 Euro (mit/ohne Nachwuchs).

Wenn mit dem Erreichen der ersten der beiden Grenzen diese studentische Krankenversicherung (KV) ausgelaufen ist, kann - und sollte! - man sich weiterhin gesetz...


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