nd-aktuell.de / 11.04.2012 / Ratgeber / Seite 27

Weitergeben statt auflösen

Bauspardarlehen

Viele nutzen einen klassischen Bausparvertrag, um sich den Wunsch vom eigenen Haus zu erfüllen. Doch was ist, wenn kurz vor der Zuteilung die Hausbaupläne null und nichtig werden, weil man wegen des Jobs seinen Lebensmittelpunkt verlegen muss oder ein neuer Lebenspartner bereits eine Immobilie besitzt?

»Bausparer haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihren Bausparvertrag an einen Angehörigen weiterzugeben«, so Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen. »Man benötigt dafür die Zustimmung seiner Bausparkasse, die meist aber problemlos erteilt wird.«

Als Alternative zum Auflösen ist das Weitergeben sogar die bessere Variante. Denn es bleiben alle Prämien des Vorgängers erhalten, sofern der Erwerber die Bausparsumme nach Zuteilung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet. So kann der Bruder den Vertrag übernehmen, weil er gemäß Paragraf 15 Abgabenordnung Angehöriger ist. Neben Geschwistern sind das auch Ehegatten, Verlobte und Kinder. Der Übernehmer muss gegenüber der Bausparkasse nachweisen können, dass er als zukünftiger Kreditnehmer über ausreichende Bonität verfügt. Eine Übernahme hat den Vorteil, dass der neue Bausparer eher an die Bausparsumme kommt, weil er schon »vorgespart« hat und die Bewertungszahl und die Zuteilungsaussicht erhalten bleiben.