Höherer Kassenbeitrag für versicherte Rentner

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Kassel (epd/nd). Freiwillig versicherte Rentner mit einem gut verdienenden Ehepartner müssen künftig mit höheren Krankenkassenbeiträgen rechnen. Liegt das Einkommen des Ehepartners mehr als doppelt so hoch wie die eigenen Altersbezüge, kann das Gehalt zur Berechnung des Kassenbeitrags herangezogen werden, entschied das Bundessozialgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Damit scheiterte eine Rentnerin vor Gericht. Sie wandte sich gegen die Berechnung ihrer Kasse. Die Klägerin meinte, dass ihr Beitrag nach ihren monatlichen Altersbezügen berechnet werden müsse - insgesamt 1132,47 Euro monatlich.

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