Kritik an Lockerung des Strafvollzugs

Ausgang für Inhaftierte soll früher möglich werden

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Resozialisierung oder gewagtes Experiment? Einige Bundesländer erwägen, Schwerverbrechern nach fünf Jahren Hafturlaub zu ermöglichen. Das stößt auf Widerspruch.

Berlin (AFP/nd). Polizeigewerkschaften und Opferverbände haben Überlegungen mehrerer Bundesländer zur Lockerung des Strafvollzugs für Langzeithäftlinge kritisiert. Die Idee, den Langzeitausgang für lebenslänglich Verurteilte bereits nach fünf statt wie bisher nach zehn Jahren zu gestatten, würde das Rechtsempfinden vieler Bürger »schwer erschüttern«, erklärte der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, am Dienstag. Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, äußerte Unverständnis. Die Opferschutzorganisation Weißer Ring sprach im MDR von einem »falschen Signal«.

Der Vorschlag ist Teil eines Reformgesetzes für den Strafvollzug, auf den sich zehn Bundesländer vor sieben Monaten nach längeren Verhandlungen geeinigt hatten und das von den Ländern in Landesrecht umgesetzt werden soll.

Der Gesetzentwurf war unter der Federführung der Länder Berlin und Thüringen entstanden. Ziel des Reformpakets ist es, die Chancen von Häftlingen auf eine Wiedereingliederung in ein normales Leben zu verbessern sowie Haftstandards und Betreuungsansätze zu modernisieren. Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wollten das Paket in Landesgesetze übernehmen, dabei aber auch Änderungen einbauen. Seit der Föderalismusreform von 2006 ist die Regelung des Strafvollzugs Ländersache.

Kritik an der Reform äußerte auch der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach. »Ich kann nur hoffen, dass kein CDU-geführtes Bundesland auf die Idee kommt, bei dieser Initiative mitzumachen«, so der Politiker in der »Welt«.

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