nd-aktuell.de / 18.04.2012 / Brandenburg / Seite 11

Tödliche Wende

Pkw-Fahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

(dpa). Ein Berliner Autofahrer ist nach einem Wendemanöver, bei dem ein Motorradfahrer tödlich verletzt wurde, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte am Dienstag gegen den 30-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht 18 Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Gericht ging von einer Mitschuld des Opfers aus, weil der Motorradfahrer zu schnell fuhr.

Der verurteilte arbeitslose Berliner muss auch 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Sein Führerschein bleibt drei Jahre gesperrt. Er hatte sich später der Polizei gestellt.

Der angeklagte Bürokaufmann hatte in einer Nacht Ende Juli 2011 beim Wenden mit seinem Auto den Familienvater auf einem Motorrad im Bezirk Reinickendorf übersehen. Durch den Zusammenprall starb der 38-Jährige noch am Unfallort. Der Autofahrer floh. Er war auf dem Heimweg und wollte auf der anderen Straßenseite einparken. »Ich sah nach rechts, ich habe kein Fahrzeug gesehen«, beteuerte der Hartz-IV-Empfänger in der Verhandlung.

Der Angeklagte sei einfach losgefahren ohne sich genügend zu vergewissern, dass kein Fahrzeug kommt, urteilte das Gericht. Die Anforderungen beim Abbiegen seien zu Recht hoch, sagte der Richter. Eine Mitschuld treffe aber den Motorradfahrer, der mindestens Tempo 80 gefahren sei.

Der Grund für die Fahrerflucht blieb für das Gericht rätselhaft. Der 30-Jährige begründete sein Verhalten in seiner Wohngegend mit Panik und einer Schockreaktion. Er hatte Passanten zugerufen, sie sollten Hilfe alarmieren. Stunden später stellte er sich der Polizei.