Gericht entscheidet zu Sparkassen-Verkauf

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Stralsund (dpa/nd). Knapp neun Jahre nach dem gescheiterten Verkauf der Sparkasse Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) an eine Privatbank steht die strafrechtliche Aufarbeitung vor einem ersten Abschluss. Nach Angaben des Stralsunder Landgerichts vom Freitag soll am kommenden Mittwoch das Urteil gegen einen Stralsunder Rechtsanwalt gesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Untreue im besonders schweren Falle eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Sie soll drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem soll der Anwalt insgesamt 36 000 Euro als Bewährungsauflage an die Staatskasse zahlen. Das Verfahren wegen versuchten Prozessbetrugs wurde vorläufig eingestellt. Der Anwalt bestreitet die Vorwürfe.

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