nd-aktuell.de / 26.04.2012 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

Gericht stärkt Kündigungsschutz

Mainz (dpa/nd). Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat den Kündigungsschutz von Leiharbeitern gestärkt. Nach einem am Mittwoch in Mainz bekanntgewordenen Urteil darf ein Leiharbeitgeber eine Kündigung nicht ohne weiteres aussprechen, wenn der Auftrag eines Kunden ausgelaufen ist, in dessen Betrieb der Mitarbeiter bisher im Einsatz war.Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage einer Leiharbeiterin statt.