Gericht bestätigt Demo-Verbot
Magdeburg (dpa/nd). Das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt hat das Verbot von Demonstrationen unmittelbar vor dem Wohnhaus von zwei früheren Strafgefangenen in Insel bei Stendal bestätigt. Mit der Belagerung des Wohnhauses würden den beiden Männern ihre Grundrechte verwehrt. Zudem würden die Trillerpfeifen und skandierten Parolen die Menschenwürde der Ex-Häftlinge verletzen. Es gehöre zur Schutzpflicht des Staates, derartigen Angriffen entgegenzuwirken, entschied das Gericht am Mittwoch.
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.