Gericht bestätigt Demo-Verbot

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Magdeburg (dpa/nd). Das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt hat das Verbot von Demonstrationen unmittelbar vor dem Wohnhaus von zwei früheren Strafgefangenen in Insel bei Stendal bestätigt. Mit der Belagerung des Wohnhauses würden den beiden Männern ihre Grundrechte verwehrt. Zudem würden die Trillerpfeifen und skandierten Parolen die Menschenwürde der Ex-Häftlinge verletzen. Es gehöre zur Schutzpflicht des Staates, derartigen Angriffen entgegenzuwirken, entschied das Gericht am Mittwoch.

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