nd-aktuell.de / 28.04.2012 / Politik / Seite 5

Eigene Akten sind tabu

Bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen fehlt es in den Untersuchungsausschüssen an Transparenz

René Heilig
Mangelnde Kooperationsbereitschaft zwischen Sicherheitsbehörden hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die NSU-Terrorzelle fast 14 Jahre mordend und raubend durch Deutschland ziehen konnte. Auch jetzt, da es um die Aufklärung der Verbrechen und das Versagen der Sicherheitsbehörden geht, ist Transparenz nicht jedermanns Sache.

Die Mordserie der braunen Terroristen haben Deutschland erschüttert. Aufklärung tut not! Ermittlungsbehörden, Regierungen und Parlamente versprechen nimmermüde, ihr Bestes zu geben, denn es müsse bei der Einmaligkeit des Verbrechens bleiben.

Doch manches, das als Aufklärungsbemühung ausgegeben wird, scheint nur auf mediale Effekte ausgelegt. Oder noch schlimmer: Es soll verhindern, dass die Öffentlichkeit zu tiefe Einblicke in das Innenleben von Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten sowie deren Verquickung mit politischen Kreisen erhält. Das Bundesinnenministerium hat gleich zwei Kommissionen ins Rennen geschickt. Sie wurden von Minister Hans-Peter Friedrich (CSU) am 24. November 2011 - also knapp drei Wochen nach dem auffliegen der »Zwickauer Zelle« - und am 8. Februar 2012 eingesetzt.

In die erste Kommission hatte Friedrich den ehemaligen Chef des Bundesverfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes Hansjörg Geiger, den früheren Präsidenten des Bundeskriminalamtes Ulrich Kersten und seinen Parteifreund, den Ex-Abgeordneten Wolfgang Zeitlmann, berufen. Sie sollten durch Akteneinsicht einen Gesamtüberblick über die Arbeit der Polizei und der Geheimdienste von Bund und Ländern bekommen. Die personelle Auswahl geriet in die Kritik, denn die drei trugen Verantwortung in den Jahren, in denen die Mörder ihr »Handwerk« ausübten.

Am 8. Februar 2012 wurde eine zweite Kommission eingesetzt. Ihre Mitglieder, die Ex-Innensenatoren Ehrhart Körting (Berlin), Heino Vahldieck (Hamburg), der Münchner Rechtsanwalt Prof. Dr. Eckhart Müller und der einstige Bundesanwalt am Bundesgerichtshof Bruno Jost, erhielten einen ähnlichen Auftrag.

Was haben die beiden Kommissionen bislang geleistet? Nichts. Die erste Kommission wurde - so erfährt man jetzt so nebenbei von der Bundesregierung - »aus Respekt« vor dem Wunsch des Bundestages zur Einrichtung der zweiten Kommission »nicht tätig«. Den »Wunsch des Bundestages« sollte man nicht zu ernst nehmen, denn den gab es nicht. Ihren Arbeitsauftrag erhielt die Bund-Länder-Kommission von der Innenministerkonferenz, das Kabinett segnete ihn ab.

Einerlei. Effizienz ist entscheidend. Nach dieser fragend, bekam die Linksfraktion im Bundestag nun zu hören, dass es eine im Bundesinnenministerium angesiedelte Geschäftsstelle mit sechs Mitarbeitern gibt, dass man sich bis Ende März fünfmal getroffen hat, dass man die Kosten nach dem »Königsteiner Schlüssel« teilen will und über 50 Stehordner mit Unterlagen verfügt.

Über rund 600 Aktenordner verfügen derzeit die Mitglieder des vom Bundestag eingesetzten NSU-Untersuchungsausschusses. Bundes- und Landesbehörden liefern weiter zu, freilich vieles mit Geheimhaltungsstempeln. Ohne Ironie: So viel Offenheit wünschten sich die Mitglieder des Thüringer Untersuchungsausschusses ebenfalls. Zwar haben sie 24 Ordner vom Erfurter Landeskriminalamt, 18 von der Justiz und drei vom Landesamt für Verfassungsschutz erhalten. Doch Akten aus den Gründungszeiten des Thüringer Heimatschutzes sind nicht dabei. Richtlinien zur V-Leute-Führung werden vorenthalten, ebenso Organigramme, aus denen hervorgeht, wer in welchem Ministerium wann wofür verantwortlich war.

Doch es geht noch absurder. Während die Mitglieder des Bundestagsausschusses in Berlin die Protokolle der vertraulichen Sitzungen des Thüringer Innen- und des Justizausschusses erhalten haben, werden sie den Erfurter Untersuchungskollegen von der Landesregierung vorenthalten. Zudem gibt es in Thüringen nur einen einzigen vertraulichen Aktensatz. Das bedeutet: Die neun ordentlichen und die zehn Ersatzmitglieder des Ausschusses sowie deren zehn Referenten müssen sich einem »Lesezeitplan« unterwerfen.