HBO-Therapie wird nicht bezahlt

Hörgeschädigte

Patienten mit einem Hörsturz oder Knalltrauma können ihre Hörschäden nicht mit der Sauerstoff-Überdrucktherapie auf Kassenkosten behandeln lassen. Es gibt nicht ausreichend medizinische Studien, die die Wirksamkeit der hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) belegen und daher eine Kostenübernahmepflicht der gesetzlichen Krankenkassen begründen, urteilte am 21. März 2012 das Bundessozialgericht in Kassel (Az. B 6 KA´16/11).

Bei der HBO-Therapie atmen die Patienten in einer Überdruckkammer reinen medizinischen Sauerstoff ein und sind dort einem Druck von zwei bis 2,5 Bar ausgesetzt. Der erhöhte Druck in der Kamm...


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