nd-aktuell.de / 02.05.2012 / Ratgeber / Seite 21

Kfz-Kennzeichen künftig mitnehmen

Steuern sparen und Heimatverbundenheit zeigen

Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat beschlossen, Autohaltern künftig bei Umzügen die Mitnahme ihrer bisherigen Kennzeichen bundesweit zu ermöglichen. Was gibt es alles an Kfz-Kennzeichen?

Heimatkennzeichen: Autofahrer sollen ihr gewohntes Kennzeichen bei Wohnortwechseln künftig deutschlandweit mitnehmen können. Über die Regelung wird bis Herbst entschieden. Bislang ermöglichen sechs Bundesländer innerhalb ihrer Grenzen die Mitnahme: Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hessen. Die Fahrzeuge müssen aber umgemeldet werden.

Saisonkennzeichen: Mit den Kennzeichen können Halter Fahrzeuge zulassen, die nicht das ganze Jahr über betrieben werden (Cabrios, Wohnmobile oder Motorräder). Auf den Kennzeichen wird rechts eingeprägt, in welchen Monaten die Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Die Kfz-Steuer muss dann nur für den Zeitraum bezahlt werden. Wer außerhalb dieser Zeit fährt, riskiert Bußgeld und muss bei einem Unfall für Schäden am eigenen Auto selbst zahlen.

Wechselkennzeichen: Das Wechselkennzeichen sollen Fahrzeughalter erstmals zum 1. Juli 2012 beantragen können. Es ermöglicht, zwei Autos einer Klasse mit einem Kennzeichen zu nutzen. Danach ist eine einzige Zulassung für ein Auto und ein Wohnmobil möglich, nicht aber eine parallel Zulassung für ein Auto und ein Motorrad. Mit dem Wechselkennzeichen darf zeitgleich immer nur eines der Fahrzeuge genutzt werden. Die Kennzeichen sind zweigeteilt. Der Hauptteil des Kennzeichens kann zwischen den Fahrzeugen gewechselt werden.

Oldtimerkennzeichen: Für Oldtimer gibt es zwei verschiedene Arten von Kennzeichen: rote Kennzeichen und H-Kennzeichen. Beide werden vergeben für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und sich weitgehend im Originalzustand befinden. Die H-Kennzeichen sind für Oldtimer vorgesehen, die noch regelmäßig genutzt werden. Die roten Kennzeichen sind für Fahrzeuge gedacht, die sporadisch gefahren werden (zu Oldtimer-Rundfahrten oder Ausstellungen). Für Oldtimer - Autos wie Motorräder - gilt ein vergünstigter Steuersatz.

Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge: Diese sehen aus wie herkömmliche Kennzeichen, allerdings mit grüner Schrift und Umrandung. Steuerbefreit sind Landmaschinen, Fahrzeuge von Hilfsorganisationen oder Sportanhänger. Auch Lkw-Anhänger können unter Umständen ein grünes Kennzeichen bekommen.

Kurzzeitkennzeichen: Sie gelten nur für kurze Dauer (maximal fünf Tage) für Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten. Das Ablaufdatum ist an der rechten Seite auf einem gelben Feld eingeprägt. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur an einem Fahrzeug genutzt werden. Sie müssen nicht bei der Zulassungsstelle zurückgegeben werden. Beim Ausfuhrkennzeichen zur Überführung von Autos ins Ausland ist das Ablaufdatum rechts rot unterlegt.

Händlerkennzeichen: Für Probefahrten, Überführungen und ähnliche Zwecke kann die Autobranche rote Kennzeichen beantragen. Diese können auf verschiedenen Fahrzeugen genutzt werden. AFP/nd