nd-aktuell.de / 11.05.2012 / Brandenburg / Seite 9

Rückkauf der Wasseranteile in der Kritik

Die Verträge für den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) durch das Land Berlin sind unterschriftsreif. Dies bestätigte gestern, ohne allerdings nähere Details zum Kaufpreis für die 24,95 Prozent zu nennen, der Finanzvorstand des Essener Energiekonzerns, Rolf Pohlig. Auch Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (für SPD) erklärte gestern im Abgeordnetenhaus, dass die juristischen Arbeiten an den komplexen Verträgen erledigt sind. Nußbaum will die Verträge allerdings jetzt noch genau prüfen. »Ein Vertrag ist dann fertig, wenn beide Parteien sagen, er ist fertig«, betonte der Finanzsenator. Dann werden auch alle »geschäftsrelevanten Unterlagen« öffentlich gemacht, sicherte Nußbaum zu.

Zum in der Öffentlichkeit kursierenden Verkaufspreis von 618 Millionen Euro für den RWE-Anteil wollte sich der Finanzsenator nicht äußern. Der rot-schwarze Senat geht allerdings davon aus, den Kauf der Anteile an dem Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge durch künftige Erträge des Unternehmens finanzieren zu können. »Der Haushalt wird nicht belastet«, sagte Nußbaum, der keine Alternative zum Rückkauf sieht. »Die Verträge zur Teilprivatisierung von 1999 sind rechtmäßig.« In einem zweiten Schritt will der Senat nach dem Kauf auch mit dem zweiten privaten Investor Veolia über eine Nachverhandlung der Verträge sprechen. Veolia hatte bisher erklärt, seine Anteile von ebenfalls 24,95 Prozent halten zu wollen.

Als »Affront gegen 666 000 Berlinerinnen und Berliner, die mit dem Wasser-Volksentscheid für eine kostengünstige Rückabwicklung der sittenwidrigen Verträge gestimmt haben«, wertete die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch die Einigung des Landes Berlin mit RWE. »Der viel zu hohe geplante Kaufpreis widerspiegelt eine spekulative Hochrechnung von Gewinnerwartungen«, kritisierte Gerlinde Schermer vom Wassertisch. »Damit wird gegen die Verfassung verstoßen.«

Auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) monierte eine Missachtung des Willens des Volkes. »Eindeutiges Ziel dieses Entscheides war es, eine Rückabwicklung der teilweisen Privatisierung zu geringen Kosten zu erreichen«, sagt VDGN-Präsident Peter Ohm. »Darüber setzt sich Berlins Finanzsenator kaltschnäuzig hinweg.«