Landgericht fordert: Löschung der Zahnarzt-Bewertung

Internetportal

Ein Zahnarzt fühlt sich im Internet zu Unrecht an den Pranger gestellt und klagt deshalb auf Unterlassung. Er hatte sich dagegen gewehrt, in einem Internetportal zur Bewertung ärztlicher Leistungen als fachlich inkompetent und vorrangig an eigenen wirtschaftlichen Interessen orientiert dargestellt zu werden.

Nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. Mai 2012 (Az. 11 O 2608/12) muss der Internetbetreiber den Beitrag auf dem Portal löschen. Das Gericht gab der Unterlassungsklage vorläufig statt. Obwohl der Fall noch nicht abschließen entsc...


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