Der Jauche auf der Spur

In Niedersachsen muss künftig der Verbleib von Gülle nachgewiesen werden - doch es gibt Lücken

Landwirte und Transporteure von Gülle in Niedersachsen müssen ab Juli den Verbleib des Gemenges aus tierischem Kot und Urin nachweisen, sofern dies nicht im eigenen Betrieb verwendet wird. Das besagt eine neue Kontrollverordnung, die dem Schutz des Grundwassers dienen soll.

Mit der Gülle, die wegen der Menge auf dem eigenen Acker nicht mehr aufgebracht werden darf, mal eben zum nächst gelegenen Feld des annahmebereiten Berufskollegen fahren: So einfach dürfen es sich Niedersachsens Bauern mit Viehwirtschaft künftig nicht mehr machen. Am 1. Juli treten Bestimmungen in Kraft, die Agrarminister Friedrich Lindemann (CDU) jetzt präsentierte.

Die neue Regelung besagt: Jeder Landwirt, der Gülle auf Flächen anderer Bauern ausbringt und auch Transporteure, die diese Aufgabe übernehmen, müssen zweimal jährlich eine Meldung abgeben: Woher kommt die Gülle? Welche Mengen, welche Art von Exkrementen oder Gärresten aus Biogasanlagen wurden an welche Betriebe geliefert? Angaben zu diesen Fragen sind der Landwirtschaftskammer mitzuteilen. Bislang hat im Bundesgebiet nur Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Verordnung.

In Niedersachsen fallen alljährlich beträchtliche Güllemengen an, 2011 waren es rund 40 Millione...


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