»Volkstod« in Meiningen erlaubt

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Berlin (nd-Heilig). Nachdem das Verwaltungsgericht Meiningen die für den 9. Juli in der thüringischen Stadt geplante rechtsextremistischen Veranstaltung »Volkstod stoppen« verboten hatte, ließ sie das Thüringer Oberverwaltungsgericht am gestrigen Donnerstag zu. Begründung: Es gebe keine Hinweise auf eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die das verhängte Versammlungsverbot rechtfertigen könnte. Der Beschluss, so teilte das Oberverwaltungsgerichtes mit, sei nicht anfechtbar. Antifaschistische Gruppen haben Proteste angekündigt.

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