nd-aktuell.de / 06.06.2012 / Ratgeber / Seite 28

Welche Rechte haben Lieferservice-Kunden?

Verspätung, falsche Lieferung, kalte Pizza

Fast jeder von uns nutzt hin und wieder die Vorteile von Lieferdiensten: Bequem, einfach und schnell kommen Pizza & Co. auf den Tisch. Doch was tun, wenn es mal wieder länger dauert oder das falsche Essen geliefert wurde? Welche Rechte und Pflichten haben Kunden von Lieferservice-Diensten?

1. Verspätung

»Das Essen kommt in 45 Minuten«, verspricht der Lieferservice. Auf Grund der Verkehrslage oder anderen Widrigkeiten kann es mitunter aber auch mal länger dauern. Hat man nicht explizit eine Uhrzeit (inklusive einer angemessenen Kulanz) vereinbart, gibt es keinen Mangel, und der Preis kann nicht gemindert werden. Da sich allerdings jeder Lieferdienst zufriedene Kunden wünscht, wird in den meisten Fällen ein Nachlass gewährt. Eine rechtliche Pflicht stellt dies jedoch nicht dar.

2. Falsche Lieferung

Stellt man fest, dass ein falsches Essen geliefert wurde, erst nachdem der Lieferdienstmitarbeiter bereits wieder weg ist, wird es schwierig. In diesem Fall muss der Besteller nämlich beweisen, dass die Lieferung unvollständig, mangelhaft oder falsch ist - aber ohne Zeugen ist das im Nachhinein schwierig. Aus diesem Grund gilt es, die Lieferung in Anwesenheit des Boten zu kon-trollieren. So kann man den Mangel melden, eine neue Lieferung oder Geld zurückverlangen.

3. Kein passendes Kleingeld

Der Lieferdienst steht schon vor der Tür, und man stellt fest, dass sich nur ein 50-Euro-Schein im Portemonnaie befindet. Umso schlimmer, wenn der Pizzabote kein Wechselgeld dabei hat. Was nun? Muss der Lieferant immer Wechselgeld dabei haben, oder ist es am Besteller, den passenden Betrag parat zu haben? Generell ist der Käufer nach der Lieferung der Ware in Bringschuld und muss den Betrag der Ware zahlen können. Kann er das nicht, hat der Verkäufer das Recht, die Übergabe zu verweigern.

4. Extragebühr fürs Treppensteigen

Unfassbar, aber wahr: Einige Lieferdienste verlangen einen sogenannten Treppenzuschlag, wenn sie in höhere Etagen ohne Aufzug liefern müssen. Diese Extrakosten sind zwar zulässig, aber nur dann, wenn sie ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt sind. Mit der Bestellung willigt der Kunde in die AGB ein und muss zahlen.