nd-aktuell.de / 06.06.2012 / Ratgeber / Seite 24

Der Weg stimmt, aber die Umsetzung noch nicht

BMV zur Mietdämpfung bei städtischen Wohnungsunternehmen

Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt, dass der Berliner Senat die Miethöhe bei den städtischen Wohnungsunternehmen zukünftig an einer maximalen Belastungsgrenze kappen möchte. »Der Weg stimmt, aber bei der Umsetzung sehen wir noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, wenn es wirklich zu einer Mietendämpfung kommen soll«, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.

Unklar sei zudem, ob sich das Angebot nur auf zukünftige Mietsteigerungen bezieht oder auch auf Einkommenseinbußen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, und ob auch Mieter ohne Erhöhungserklärung generell antragsberechtigt wären.

Die Kappung der Mietbelastung an der Nettokaltmiete hält der Berliner Mieterverein allerdings nicht für sachgerecht. Nach ersten Modellrechnungen kämen beispielsweise Ein-Personen-Haushalte mit einer 45 Quadratmeter großen Wohnung bei Zahlung der durchschnittlichen Miete von 5,04 Euro pro Quadratmeter (Quelle: BBU) nur dann in den Genuss einer Kappung, wenn ihr Haushaltsnettoeinkommen monatlich unter 750 Euro liegt.

»Für die Mieterhaushalte ist aber die Warmmiete inklusive kalter Betriebskosten maßgeblich«, erklärte Wild. So ergäbe sich zum Beispiel für den oben genannten Haushalt mit 750 Euro monatlich zwar nur eine Nettokaltmietenbelastung von 30 Prozent, die Bruttokaltmietenbelastung würde aber 38,5 Prozent und die Warmmietenbelastung sogar 45 Prozent betragen. Diesem Haushalt blieben nach Abzug der Wohnkosten faktisch nur 400 Euro monatlich zum Leben.

»Wir schlagen vor, die Kappung an der Bruttokaltmietenbelastung vorzunehmen, weil die kalten Betriebskosten weitgehend unabhängig vom Nutzerverhalten sind«, so Wild. Im Übrigen führe auch die übliche Statistik (zum Beispiel Mikrozensus) ausschließlich die Bruttokaltmietenbelastung auf.

»Außerdem halten wir eine differenzierte Mietbelastungsquote nach Einkommensgruppen für gerechter. Für Haushalte mit einem Nettoeinkommen von 1000 Euro im Monat und weniger sind 30 Prozent zu viel«, erklärte Reiner Wild weiter. Außerdem muss sicher gestellt werden, dass zukünftig städtische Vermieter auch weiter an Haushalte mit niedrigem Einkommen vermieten.

In Anbetracht des stark gesunkenen Leerstandes fordert der Berliner Mieterverein den Berliner Senat zu einer rechtsverbindlichen Erklärung auf, dass Berlin wieder Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf sei. Daraus könnten dann weitere Schutzinstrumente für Mieter abgeleitet werden, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.