Koblenz (dpa/nd). In Thekenräumen von Gaststätten darf nicht geraucht werden, wenn Gäste beim Eintreten oder auf dem Weg zur Toilette hindurch müssen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen: 7 A 11323/11.OVG). Das gelte für Kneipen oder Restaurants, die nicht zu den Einraum-Rauchergaststätten zählten. Damit scheiterte die Klage einer Pfälzer Wirtin. Sie hatte das Rauchen am Tresen erlaubt und einen größeren Nachbarraum als rauchfrei ausgewiesen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/229161.rauchfrei-im-im-durchgangsraum.html