Schröder weist Vorwürfe zurück
Berlin (dpa/nd). Das Bundesfamilienministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, das geplante Betreuungsgeld sei nicht verfassungskonform. Wenn diese Argumentation von Gegnern des Betreuungsgeldes rechtlich zum Tragen käme, stünden auch die Finanzhilfen des Bundes beim Ausbau der Kindertagesstätten infrage, sagte der Sprecher des Bundesfamilienministeriums, Christoph Steegmans, gestern. »Wer Kitaausbau sagt, muss auch Betreuungsgeld sagen.« Die Vorsitzende des Bundestagsfamilienausschusses, Sibylle Laurischk (FDP), hatte die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes infrage gestellt. Ihrer Ansicht nach falle der Bereich in die Zuständigkeit der Länder. Das Bundesland Hamburg will mit einer Verfassungsklage gegen das umstrittene Gesetz vorgehen.
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