nd-aktuell.de / 12.06.2012 / Politik / Seite 6

AKW-Gegner wegen Ankettaktion verurteilt

Aktivisten müssen Geldstrafen zahlen

Greifswald (epd/dpa/nd). Zwei Atomkraftgegner sind am Montag vom Amtsgericht Greifswald zu Geldstrafen verurteilt worden. Wegen ihrer Proteste gegen einen Castor-Transport ins Zwischenlager Nord bei Lubmin müssen sie jeweils 40 Tagessätze zahlen, wie Gerichtsdirektor Jörg Dräger am Montag sagte - eine Frau 920 Euro und ein Mann 440 Euro. Sie hatten sich am 16. Dezember 2010 auf der Castorstrecke in Mecklenburg-Vorpommern an Bahngleise gekettet. Daraufhin bekamen sie Strafbefehle, gegen die sie Widerspruch einlegten.

Die beiden Robin-Wood-Aktivisten hatten über sechs Stunden die Gleise zu dem Zwischenlager blockiert. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen in dem Prozess Nötigung, eine Zerstörung von Bauwerken sowie eine Störung öffentlicher Betriebe vor. Nach Angaben von Robin Wood lag der ursprüngliche Strafbefehl gegen die beiden Angeklagten bei 120 Tagessätzen (jeweils rund 3600 Euro). Nach Angaben der Naturschützer hatte die Staatsanwaltschaft in dem Prozess dann eine Strafe von 80 Tagessätzen gefordert.

Der Sprecher der Umweltorganisation, Daniel Häfner, wertete das Urteil als Teilerfolg. Zwei von drei Tatvorwürfen seien fallen gelassen worden. Möglicherweise gehen die Anwälte dennoch in Berufung, denn bei Nötigung müsse eine konkrete Person betroffen sein, sagte Häfner. Diese habe aber weder Gericht noch Staatsanwaltschaft benennen können.