nd-aktuell.de / 13.06.2012 / Ratgeber / Seite 28

Ausfahren auf Standspur - ist das gestattet?

Verkehrsrecht

Es gibt knifflige Situationen im Straßenverkehr, in denen viele Verkehrsteilnehmer nicht genau wissen, was richtig oder falsch ist. Nachfolgend geht der ADAC auf drei Alltagssituationen ein:

Dürfen Radfahrer an der roten Ampel an wartenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren?

Nur die auf dem rechten Fahrstreifen wartenden Kraftfahrzeuge dürfen von Radfahrern vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit rechts überholt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ausreichend Raum ist: zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein mindestens ein Meter. Die Fahrzeuge müssen tatsächlich zum Stillstand gekommen sein. Langsam rollende Fahrzeuge dürfen nicht rechts überholt werden.

Dürfen Inlineskater auf dem Radweg fahren?

Inlineskates und Rollschuhe sind keine Fahrzeuge im Sinne der StVO. Für sie gelten deshalb die Vorschriften für den Fußgängerverkehr, so dass der Gehweg zu benutzen ist. Dabei müssen sportliche Fahrer ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Ohne Gehweg müssen sie innerorts am linken Fahrbahnrand skaten. Straßen oder Radwege dürfen nur im Rahmen besonderer Veranstaltungen (»Blade Night«) benutzt werden, wenn die Polizei das ausdrücklich erlaubt.

Dürfen Autofahrer bei Stau auf der Autobahn die Standspur zum Abfahren benutzen?

Auf dem Seitenstreifen darf nur dann am Stau vorbei bis zur Ausfahrt gefahren werden, wenn es von der Polizei angewiesen wird oder die Spur explizit durch Verkehrszeichen freigegeben wurde. Wer den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen nutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und zwei Strafpunkten rechnen.