nd-aktuell.de / 13.06.2012 / Ratgeber / Seite 25

Garten im Sommer ein Abenteuerspielplatz?

Nachbarrecht

Riesentrampolin oder -swimmingpool im Garten? Konflikte in der Nachbarschaft sind hier häufig die Folge. Ob das Aufstellen von überdimensionalen Freizeitgeräten erlaubt ist, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Trampoline und Spieltürme sind derzeit in vielen Höfen und Gärten zu finden. Dabei gilt für Mieter: »Sofern alle Bewohner den Garten oder Hof nutzen dürfen, müssen die anderen Mietparteien vorab um Erlaubnis gebeten werden«, erklärt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Wichtig: Die Spielgeräte dürfen bei Aufbau und späterem Abbau den Untergrund nicht schädigen.

Außerdem gilt: Wer im Außenbereich überdimensionale Freizeitgeräte aufbaut, darf Nachbarn nicht stören. Die allgemeinen Ruhezeiten müssen eingehalten werden.

Hauseigentümer brauchen normalerweise kein Einverständnis der Nachbarn vor dem Aufstellen von Freizeitgeräten im Garten. Knackpunkt ist aber auch hier die Veränderung des Grundstückes durch eine bauliche Maßnahme, beispielsweise durch eine Bodenvertiefung für das Einlassen eines Swimmingpools. So können, abhängig von der jeweiligen Landesbauordnung, beim Bau eines festen Swimmingpools bestimmte Grenzabstände zum Nachbargrundstück Pflicht sein. Hier sollte Rücksprache mit dem örtlichen Bauamt gehalten werden.

Wer seinen Pool sehr nahe an Nachbars Garten baut, muss darauf achten, dass die notwendige Vertiefung für das Becken nicht zu einem Verlust der Stütze des angrenzenden Gartens führt. Denn dann ist diese Maßnahme unzulässig! Hier können Nachbarn verlangen, dass die angehenden Poolbesitzer eine Stützmauer oder eine vergleichbare Absicherung errichten.

Jedes Bundesland regelt das Nachbarrecht in eigenen Gesetzen, die je nach örtlichen Gebräuchen Unterschiede aufweisen. Um Ärger mit den Nachbarn von vorn herein zu vermeiden, sollten Familien das Spielgerät besser an einer abgelegenen Stelle des Gartens platzieren.

Um zu verhindern, dass ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht landet, kann eine Mediation, ein freiwilliges Schlichtungsverfahren, eine sinnvolle Lösung sein.