nd-aktuell.de / 13.06.2012 / Ratgeber / Seite 22

Bei Meisterschaft der Hochschule versichert

Streit um Sportunfall

Tritt ein Student für seine Hochschule bei einer Sportmeisterschaft an, ist er von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Das entschied das Mainzer Sozialgericht laut einer Mitteilung vom 23. Mai 2012.

Geklagt hatte ein Mainzer Student, der sich beim Finale der Deutschen Hochschulmeisterschaften im Basketball das Knie erheblich verletzt hatte.

Daraufhin wandte er sich an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, die aber hatte nicht einspringen wollen, weil Wettkämpfe nicht abgedeckt seien. Das Gericht widersprach mit seinem Urteil (Az. S 10 U 239/09) dieser Auffassung. Der Unfall des Studenten, der Sport als Wahlfach belegt hatte, entspreche einem versicherten Arbeitsunfall, urteilte das Gericht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.