Geklagt hatte ein Mainzer Student, der sich beim Finale der Deutschen Hochschulmeisterschaften im Basketball das Knie erheblich verletzt hatte.
Daraufhin wandte er sich an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, die aber hatte nicht einspringen wollen, weil Wettkämpfe nicht abgedeckt seien. Das Gericht widersprach mit seinem Urteil (Az. S 10 U 239/09) dieser Auffassung. Der Unfall des Studenten, der Sport als Wahlfach belegt hatte, entspreche einem versicherten Arbeitsunfall, urteilte das Gericht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/229489.bei-meisterschaft-der-hochschule-versichert.html