nd-aktuell.de / 14.06.2012 / Kultur / Seite 13

Wolfram Kastner: Aktion ist nicht strafbar

Der Aktionskünstler Wolfram Kastner ist vom Vorwurf der »Belästigung der Allgemeinheit« freigesprochen worden. Kastner hatte eine Fotoausstellung mit verstümmelten Kriegsopfern mitten in einem Münchner Wohngebiet gezeigt, weshalb die bayerische Stadt ein Bußgeld gegen ihn verhängt hatte. Dagegen hat sich der Künstler nun erfolgreich gewehrt.

Der entschiedene Einspruch des 65-jährigen Künstlers gegen den Bußgeldbescheid des Kreisverwaltungsreferats in Höhe von 250 Euro hatte am Mittwoch vor dem Amtsgericht München Erfolg. Das Urteil sei jedoch eine »Einzelfallentscheidung«, betonte Amtsrichter Jürgen Hanselmann in seiner halbstündigen Begründung.

dpa