nd-aktuell.de / 20.06.2012 / Ratgeber / Seite 28

Rückrufaktionen

Streikt beispielsweise der neu gekaufte Fön, kann ihn der Verbraucher innerhalb der Garantiezeit umtauschen oder zurückgeben. Gefährdet ein fehlerhaftes Produkt seinen Benutzer, ist der Hersteller sogar zu einer öffentlichen Rückrufaktion verpflichtet.

In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Rückrufaktionen stark erhöht. Die Gründe liegen vor allem in verschärften Verbraucherschutzregeln und strengeren Vorschriften zur Produktsicherheit. Zum 1. Dezember 2011 trat zudem das neue Produktsicherheitsgesetz in Kraft, das noch mehr Kontrollen seitens der Behörden vorsieht.

Betroffen sind alle Bereiche: fehlerhafte Bremsanlage oder Lenkung bei Autos, explosionsgefährdende Akkus in Notebooks und Handys, gesundheitsschädliche Chemikalien in Kleidung oder Kinderspielzeug. Die Rückrufaktion erfolgt meist über Medien.

Häufig übernehmen die Hersteller die Kosten für Kontrolle, Reparatur oder Umtausch des zurückgerufenen Produkts. Einen Anspruch hat der Kunde allerdings außerhalb der Garantiezeit darauf nicht. Haften muss der Hersteller jedoch unter Umständen für Schäden und Folgeschäden, wenn beispielsweise durch fehlerhafte Pkw-Bauteile ein Autounfall passiert.

Verbraucher sollten Rückrufen unbedingt Folge leisten, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind. Wer etwa mit seinem Fahrzeug trotz Rückrufs keine Werkstatt aufgesucht hat, gefährdet bei einem Unfall unter Umständen wegen grober Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz.