nd-aktuell.de / 20.06.2012 / Ratgeber / Seite 27

Unfall beim Betriebsausflug

Beschäftigte, die während eines Betriebsausfluges oder bei einem Firmenfest verunglücken, sind gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin.

Ob ein Unfall beim Waldspaziergang, beim Tanzen oder beim Kegelwettbewerb passiert, ist für den Versicherungsschutz egal, solange das Event von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder getragen wird, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Teilnahme eingeladen sind und die Veranstaltung das Betriebsklima und die Verbundenheit der Belegschaft fördern soll. Der Betriebsausflug oder die Betriebsfeier endet, wenn die Unternehmensleitung eine entsprechende Ansage macht. Auch die Wege von und zum Ort der Veranstaltung sind versichert. Privat motivierte Unterbrechungen des Events und damit zusammenhängende Wege sind nicht versichert.