nd-aktuell.de / 20.06.2012 / Ratgeber / Seite 25

Dachwohnung

Zulagen

Die staatliche Eigenheimrente gibt es auch für Dachausbau oder andere Umbauten an bestehenden Gebäuden. Durch die baulichen Veränderungen muss neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen werden. »Allerdings«, so Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen, »muss der neu entstandene Wohnraum vom Zulagenberechtigten selber genutzt werden. Ist hingegen die Vermietung des Dachgeschosses geplant, gibt es die Zulagen vom Staat nicht.« Man sollte deshalb die Details vor Baubeginn mit dem Baufinanzierer oder dem Bausparberater besprechen.

Zur Finanzierung lassen sich ein Wohnriester-Bausparvertrag oder ein Riester-Darlehen nutzen. Ersterer eignet sich, wenn der Immobilienbesitzer den Umbau nicht sofort, sondern mittelfristig beginnen will. Auch ein Bausparvertrag, in den die staatlichen Riester-Zulagen fließen, braucht eine bestimmte Ansparzeit bis zur Zuteilung. Ein Riester-Darlehen hingegen kann man sofort bekommen.

WILTRUD HAFERCAMP