Die Blue Card

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Der Bundesrat hat am 11. Mai 2012 dem Gesetz zur Blue Card zugestimmt. Damit sollen mehr hoch-qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen werden.

Das Gesetz senkt die Verdienstgrenzen für die Hoch-Qualifizierte, die in Deutschland arbeiten wollen. Zudem sieht es Erleichterungen für ausländische Studenten vor. Die Mindestverdienstgrenze zur Einwanderung liegt nunmehr bei 44 800 Euro im Jahr. Bisher lag sie bei 66 000 Euro Jahresverdienst.

Mit diesem Gesetz setzt Deutschland die Richtlinie der Europäischen Union für Hoch-Qualifizierte um. Ziel ist die Gewinnung von Fachkräften, die dem deutschen Arbeitsmarkt jetzt fehlen oder durch den demografischen Wandel zum Mangel werden.

Künftig soll es nur noch einen Aufenthaltstitel für hoch-qualifizierte Ausländer aus Nicht-EU-Ländern geben, die sogenannte Blaue Karte EU. Nach drei Jahren wird eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erteilt, und Familienangehörige können nachkommen. Bei guten Deutschkenntnissen wird der dauerhafte Aufenthalt bereits nach zwei Jahren genehmigt.

Das Gesetz sieht außerdem ein sechsmonatiges Visum zur Arbeitsplatzsuche vor. Das Gesetz soll zunächst drei Jahre erprobt werden.

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