Russische Parteien scheitern mit Klage

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Straßburg (dpa/nd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde oppositioneller russischer Parteien wegen unfairer Wahlen 2003 abgewiesen. Der russische Staat habe unter den besonderen Umständen der Duma-Wahl 2003 eine gewisse Neutralität der Medien gewährleistet, hieß es in dem Urteil vom Dienstag. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa hatte damals einen »massiven Einsatz des Staatsapparats« zur Unterstützung der Partei Geeintes Russland kritisiert und von einer Verzerrung der Wahlergebnisse gesprochen.

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