nd-aktuell.de / 20.06.2012 / Politik / Seite 1

Karlsruhe hat Zweifel an Asylbewerberleistungsgesetz

Markus Drescher
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zweifelt daran, ob Leistungen für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausreichend sind. Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, erklärte in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch, es bestehe eine "ins Auge stechende Differenz" zwischen den Hartz-IV-Sätzen und den deutlich niedrigeren Geldleistungen für Asylbewerber. Das Gesetz wurde in Karlsruhe durch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zur Prüfung vorgelegt, das die Beträge für zu niedrig hält.