Kehrt Norwegen zur Normalität zurück?

Rechtssoziologe Mathiesen: Massenmörder Breivik konnte den Prozess nicht zur Propaganda seiner Ideen nutzen

  • Lesedauer: 3 Min.
Thomas Mathiesen (78) ist Rechtssoziologie und emeritierter Professor der Universität Oslo. Aus seiner Sicht hat die norwegische Gesellschaft erstaunlich gelassen auf das Verbrechen Anders Breiviks reagiert. Der Rechtsextremist habe einen rechtsstaatlichen Prozess erhalten, aber keine Bühne für seine Propaganda. André Anwar befragte den Wissenschaftler, der auch Gutachter beim Osloer Prozess war.
Thomas Mathiesen (78) ist Rechtssoziologie und emeritierter Professor der Universität Oslo. Aus seiner Sicht hat die norwegische Gesellschaft erstaunlich gelassen auf das Verbrechen Anders Breiviks reagiert. Der Rechtsextremist habe einen rechtsstaatlichen Prozess erhalten, aber keine Bühne für seine Propaganda. André Anwar befragte den Wissenschaftler, der auch Gutachter beim Osloer Prozess war.

ND: Wie hat sich Norwegens Gesellschaft durch den Prozess gegen Breivik geändert?
Thomas Mathiesen: Nicht so sehr, wie man hätte erwarten können. Und das ist gut so. Zwar wurde die Polizei scharf kritisiert, weil sie dem Morden zu spät ein Ende setzte, aber viel mehr Auffälliges ist eigentlich nicht passiert. Es gab keine Lynchjustiz-Demonstrationen vor dem Gericht, keine Straßenkrawalle. Der Prozess in Oslo lief ohne Zwischenfälle ab. Unser Konsens, ein ausgeprägt humanes Strafrecht selbst für die schlimmsten Verbrecher zu haben, wurde nicht infrage gestellt. Wir haben eine relativ milde Justiz, kurze Gefängnisstrafen in sehr kleinen, relativ angenehmen Anstalten mit starkem Fokus auf die Resozialisierung von Straftätern, die oft ein milieubedingt schweres Leben hinter sich haben. Auch wenn viele es bei Breivik - vielleicht zu Recht - bezweifeln, ist das Grundprinzip, dass niemand böse geboren wird, nach dem Prozess noch intakt. Obwohl Breivik nach vorherrschender Meinung im Volk zurechnungsfähig ist, würde eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie ohne große Konflikte akzeptiert werden. Eine politische Diskussion zur Verhärtung des Strafwesens hat es nicht gegeben.

Haben das Verbrechen und der Prozess die Stimmung gegenüber der islamischen Minderheit beeinflusst?
Nein, das hat er nicht. In der Tat konnte Breivi zum Prozessauftakt einige Zeit erfolgreich nutzen, um sich zu produzieren und seine Botschaften zu verkünden. Aber all das verschwand für uns Norweger völlig im Schatten der folgenden, grausamen Schilderungen vom Massaker und der geschmacklosen Kommentare Breiviks: dass er gerne töte, dass er gerne noch mehr Menschen getötet hätte, dass er ein norwegischer Volksheld sei und so weiter. All das war viel zu absurd, als dass er damit die Norweger hätte militarisieren können. Das war ja sein Ziel.

Kurz nach den Anschlägen gab es zudem viele Brückenschläge zwischen Norwegern und Muslimen. Bis hin zum Königshaus wurde unterstrichen, dass unsere muslimische Minderheit ein willkommener und bereichernder Teil Norwegens ist. Die Rechtspopulisten verloren haushoch bei den Wahlen nach dem Massaker. Aber all das ist jetzt wieder auf normales Niveau gefallen. Auch die rechtspopulistische Fortschrittspartei, deren Mitglied Breivik früher war, dürfte sich nach dem Tief wieder erholen.

Wird das gegen die Sozialdemokraten gerichtete Massaker Ministerpräsident Jens Stoltenberg langfristig zu Wahlsiegen verhelfen?
Es ist schwer vorauszusagen. Aber gerade Stoltenberg wird sehr hoch angesehen wegen der besonnenen Art, mit der er das alles gehandhabt hat. Über ihre nächste Wahl braucht sich die Arbeiterpartei keine Sorgen zu machen.

Wird Breivik für unzurechnungsfähig erklärt?
Ich denke, das Gericht wird dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in eine Psychiatrie stattgegeben. Es gilt das Rechtsprinzip »Im Zweifel für den Angeklagten«. Und da die Gutachter mehrheitlich doch zum Ergebnis gekommen sind, dass er schuldunfähig ist, man dies also unmöglich ausschließen kann, und somit Zweifel besteht, muss das Gericht ihn in die Psychiatrie einweisen.

Allerdings denke ich, dass Breivik dagegen Berufung einlegen wird. Und in der zweiten Instanz haben Laienrichter mehr Macht als professionelle Richter. Da das Volk doch mehrheitlich der Meinung zu sein scheint, dass Breivik zurechnungsfähig ist, werden die Laienrichter auch ähnlich urteilen. Breivik dürfte also letztlich seine so sehr gewünschte Zurechnungsfähigkeit erhalten. Er will ja ernst genommen werden.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal