nd-aktuell.de / 26.06.2012 / Brandenburg / Seite 13

Brandenburg kauft ehemals volkseigene Seen

Verhandlungen auf der Zielgeraden, Unterschriften fehlen aber noch

Wilfried Neiße
Brandenburg will eine Reihe von Seen vom Bund übernehmen. Noch ist der Kauf nicht in trockenen Tüchern, eine endgültige Entscheidung könnte jedoch in den nächsten Wochen fallen.

»Perfekt. Brandenburg kauft 80 Seen. Das Land zahlt vier Millionen Euro an den Bund«, berichteten Medien dieser Tage. Angeblich habe das Land bei 80 von 128 zum Kauf angebotenen Gewässern von der bundeseigenen Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) den Zuschlag erhalten. Nun müsse nur noch die rot-rote Landesregierung zustimmen. Nach Mecklenburg-Vorpommern wäre Brandenburg dann das zweite ostdeutsche Bundesland, das Seen vom Bund kauft.

Die Forderung der Linkspartei, der Bund möge die Gewässer unentgeltlich übertragen, schließlich habe er sie auch nur von der DDR geerbt, wäre damit zwar nicht erfüllt. Aber wenigstens wären drohende Privatisierungen abgewendet und das zu einem vergleichsweise vertretbaren Preis. Immerhin war einmal von einem Kaufpreis von 30 Millionen Euro für die Seen in Brandenburg die Rede. Mecklenburg-Vorpommern hat Ende vergangenen Jahres 1,86 Millionen Euro für 37 Seen gezahlt.

Das Haus von Agrarminister Jörg Vogelsänger (SPD) widerspricht, dass es bereits eine rechtsgültige Einigung gibt. »Wir sind zwar auf der Zielgeraden«, sagte Vogelsängers Sprecher Jens-Uwe Schade auf Nachfrage. Es gebe jedoch noch keine Unterschriften von Agrarministerium, Finanzministerium und BVVG unter dem Kaufvertrag. Damit sei »in den nächsten Wochen zu rechnen«. Wie bei diesen Dingen zumeist üblich, stecke »der Teufel im Detail«. Sowohl Land als auch Bund seien aber an einer Lösung interessiert. Im Paketkauf sei auch mit einer »Rabattlösung« zu rechnen, weil der Bund mit einem Schlag ein recht kompliziertes Problem vom Tisch habe, so Schade.

Dem Bund war bei früheren Verkäufen vorgeworfen worden, nur an die Einnahmen gedacht zu haben. Interessen der Anwohner fänden sich demnach in den Kaufverträgen nicht wieder. Ursprünglich hatte der Bund dem Land die Seen für 30 Millionen Euro angeboten. Laut Landesregierung im Wissen, dass Brandenburg eine solche Summe nicht aufbringen kann.

Die große Frage nach der Übernahme der Gewässer ist, in welcher Form sie künftig bewirtschaftet und genutzt werden sollen. Dem Agrarministerium zufolge soll Baden, Erholen oder Angeln weiter erlaubt sein, wo das bisher so war. Darüber hinaus sei noch nichts entschieden, so Sprecher Schade. Als einzige bislang »wirklich missglückte« Privatisierung bezeichnete er den Verkauf des Wandlitzsees an eine Immobilienfirma, die hernach kräftig bei den Seeanrainern abkassierte, die Stege am See haben.

Die CDU-Landtagsfraktion reagierte mit Freude auf die Nachricht einer bevorstehenden Einigung. Der Abgeordnete Dieter Dombrowski forderte, dass die Seen für Anlieger, Fischer und Touristen »zugänglich und nutzbar bleiben«. Eine Übertragung an Naturschutzverbände lehnt die CDU jedoch »strikt ab«.

Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Grüne) sprach davon, dass die Übertragung der Seen in Landeseigentum ein »wichtiger Schritt in die richtige Richtung« sei. Aufklärung möchte sie aber darüber, warum das Land nicht alle 128 Gewässer kauft. Wenn das Land die Seen an die Kommunen abgeben würde, um Geld zu sparen, dann wäre dies eventuell nicht der richtige Weg, findet die Abgeordnete. Denn angesichts der schwierigen Haushaltslage der Kommunen zeichne sich ab, dass diese »die Pflege und Bewirtschaftung nach ökologischen Kriterien nicht stemmen können«. Eine Übertragung der Seen an Stiftungen und Naturschutzverbände wäre denkbar, meinte Behm. Besser wäre es jedoch, wenn das Land die Gewässer behält.

Das Agrarministerium will die Zahl von 80 Seen nicht bestätigen. Nach Auskunft des Sprechers Schade hat sich aber die Zahl der zu erwerbenden Seen verringert, weil Recherchen ergeben hätten, dass einige Seen dem sogenannten Preußenvermögen zuzuordnen seien, womit sie ohnehin in Landeseigentum gehören. Auch die Frage, ob das Finanzministerium die Kaufsumme vorschießt, sei noch nicht abschließend beantwortet.