Anlieger siegen im Buga-Streit

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Koblenz (dpa/nd). Die Stadt Koblenz in Rheinland-Pfalz darf Anwohner für den Ausbau einer Straße für die Bundesgartenschau 2011 (Buga) nicht zur Kasse bitten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OLG) Rheinland-Pfalz in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. In dem konkreten Fall war eine Straße nahe des Rheinufers für die Buga umgestaltet worden. Hierfür war nach OLG-Angaben eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der privaten Buga GmbH getroffen worden, wonach die Gesellschaft die Kosten übernimmt. Nach Beginn der Bauarbeiten fasste der Stadtrat aber einen Beschluss zum Straßenausbau und verlangte Beiträge von den Anliegern. Die wehrten sich dagegen bereits mit Erfolg vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht. Die OLG-Richter bestätigten nun die Entscheidung ihrer Kollegen.

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