nd-aktuell.de / 03.07.2012 / Politik / Seite 15

Blogeintrag vor Gericht

Ein 57-jähriger Ahrweiler findet Nazi-Blockaden richtig und kämpft juristisch dafür

Ines Wallrodt
Rund 1000 Menschen riefen 2011 dazu auf, mit Sitzblockaden eine Neonazidemonstration in Dortmund zu blockieren. In einer Kleinstadt in Rheinland-Pfalz soll ein Mann dafür 2000 Euro Strafe zahlen. Der setzt sich zur Wehr und will auch dieses Jahr Aktionen zivilen Ungehorsams gegen den rechten Aufmarsch am Antikriegstag unterstützen.

In Nordrhein-Westfalen unterstützen inzwischen selbst prominente Landespolitiker das Ziel, den jährlich Anfang September stattfindenden Aufmarsch von Neonazis in Dortmund mit friedlichen Sitzblockaden zu verhindern. In der Kleinstadt Ahrweiler im benachbarten Rheinland-Pfalz ist man dazu noch nicht bereit.

Das dortige Amtsgericht hält Sitzblockaden für eine Straftat und hat deshalb den politisch engagierten Antiquar Wolfgang Huste zu 2000 Euro Strafe verdonnert. Der 57-Jährige war bei den Protesten in Dortmund im vergangenen Jahr gar nicht dabei, sondern hat lediglich den Aufruf, der von fast 1000 Menschen unterzeichnet worden war, auf seine private Homepage gestellt. »Der Text habe ihm gefallen, sagt Huste, der Mitglied der LINKEN, bei ver.di und Attac ist, gegenüber »nd«. In den Augen des Provinzgerichts ist dies jedoch Beihilfe zu einer »groben Störung einer genehmigten Versammlung«.

Die Argumentation ist nicht neu. Politisch ist die Unterstützung für diese Form des Widerstands gegen Neonazis gewachsen – rechtlich bleibt die Frage umstritten. Ein Teil der Gerichte stuft Blockaden als Straftat ein. Auch Neonazis haben Grundrechte, betonen Richter, nicht nur in der Provinz. In dieser Logik ist es folgerichtig, schon die öffentliche Aufforderung dazu zu verurteilen. Von allen, die im vergangenen Jahr aufgerufen haben, den Naziaufmarsch in Dortmund zu blockieren, ist Wolfgang Huste allerdings der einzige, der sich vor Gericht verantworten muss. Auch im Zusammenhang mit der Mobilisierung nach Dresden blieben die Tausenden Unterzeichner des Aufrufs unbehelligt.

Ins Rollen gebracht hat das Verfahren gegen Huste ein Kriminalkommissar aus dem nahe gelegenen Koblenz, offenbar ein fleißiger Leser von dessen Internetseite. Dieser wurde auf den Eintrag aufmerksam und sah sich zum Handeln genötigt. Aus Sorge, so hieß es in Lokalmedien, dass sich »der Rechts-links-Konflikt durch den Blockade- und Sabotageaufruf weiter aufbauschen würde«. Huste glaubt, der Beamte habe ihn auf dem Kieker, seit er eine geplante Nazi-Demonstration im Ort, die von der Polizei geheim gehalten wurde, öffentlich gemacht hat.

Huste will den Richterspruch nicht hinnehmen. »Das Skandalurteil aus der Provinz könnte sonst Schule machen«, fürchtet der Nazigegner und hat Berufung eingereicht. Das Landgericht Koblenz werde ihn freisprechen, hofft er. Der Ahrweiler beruft sich auf das Bundesverfassungsgericht, das Sitzblockaden unter Umständen für legitim erklärt hat. Unterstützt wird er von Gewerkschaftern, Antifaschisten, LINKE-Politikern.

Und er will den Oberbürgermeister von Dortmund, Ullrich Sierau, als Zeugen laden. Der SPD-Politiker hat ebenso wie andere Landes- und Bundespolitiker, Gewerkschafter und Kirchen im vergangenen Jahr zu friedlichen Demonstrationen und Sitzblockaden in der Ruhrgebietsmetropole aufgerufen. Mit Erfolg. 10 000 Demonstranten standen damals 900 Neonazis gegenüber. Am 1. September wollen es die Neonazis wieder versuchen. Ihre Gegner wollen sie dabei nicht ungestört lassen. Und Huste sagt, er will sich nicht einschüchtern lassen und wieder zu friedlichen Sitzblockaden aufrufen.