Die Rente mit Abschlägen abwehren

Dringender Rat: Fristgerecht Klagen erheben

Was sollen Betroffene tun, wenn das Jobcenter sie dazu auffordert, eine Rente mit Abschlägen - faktisch läuft das auf eine Zwangsrente hinaus - zu beantragen?

Anlässlich des Urteils des Sozialgerichts Dortmund vom 24. Januar 2012 (Az. S 5 AS 5469/11 ER) sowie bereits zuvor durch das Urteil des Landesgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Februar 2010 (Az. L 19 B 371/09 AS ER) informieren wir in diesem Zusammenhang über eine erfolgreiche Gegenwehr.

Eine Aufforderung zum Rentenantrag ist nur dann rechtmäßig, wenn das Jobcenter im Rahmen einer Ermessensentscheidung geprüft hat, ob es überhaupt auffordern soll, eine Altersrente zu beantragen. Diese Pflicht gilt zusätzlich zu den Bestandsschutzregeln (§ 65 Abs. 4 SGB II) und den Ausnahmeregelungen der Unbilligkeitsverordnung.

Die Praxis zeigt, dass die Jobcenter bei den Aufforderungen sozusagen nach Schema F vorgehen. Daher bietet die fehlende Ermessensausübung eine gute Angriffsfläche zur Gegenwehr. Die Pflicht, eine Er...


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