Rote Karte am Arbeitsplatz vermeiden

Ob Fußball-EM oder Olympische Sommerspiele

Die Fußball-Europameisterschaft ist Vergangenheit - nun folgen in gut zwei Wochen die Olympischen Sommerspiele in London. Immer wieder stellt sich bei solchen sportlichen Großereignissen für die Sportfans die Frage, wie sie ihre Leidenschaft und ihren Job unter einen Hut bekommen, ohne ihren Arbeitsplatz zu gefährden.

Damit die Sportbegeisterung nicht mit der Roten Karte durch den Arbeitgeber geahndet wird, gibt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug Antwort auf einige Fragen der Sportfans.

Kann ich als Arbeitnehmer für die Übertragung einer bestimmten Veranstaltung bei Olympia auch nur für ein paar Stunden Urlaub nehmen?

Nein, Urlaub kann nicht stundenweise berechnet werden. Er muss deshalb auch nicht stundenweise gewährt werden. Auch die gängige Praxis in vielen Unternehmen, »halbe Urlaubstage« zu gewähren, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es handelt sich dabei also immer um ein Entgegenkommen des Arbeitgebers. Will der Arbeitnehmer ganz sicher gehen, muss er notfalls einen ganzen Urlaubstag beantragen.

Was muss ich als Arbeitnehmer tun, wenn der Urlaub ...


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