Kürzung ist Gesetz - Hausbesitzer mit blauem Auge

Kompromiss bei Solarförderung

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Solarförderung wird rückwirkend zum 1. April je nach Anlagengröße um 20 bis 30 Prozent gekürzt. Der Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat berücksichtigt Interessen von Hauseigentümern und Gewerbebetrieben.

Fördersätze: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt vor, dass die örtlichen Energieversorger den Betreibern von Solaranlagen eine so genannte Einspeisevergütung je Kilowattstunde Strom zahlen. Die bei Inbetriebnahme der Anlage geltenden Fördersätze werden jeweils 20 Jahre lang gezahlt, Besitzer bereits laufender Anlagen sind also nie von Förderkürzungen betroffen. Für neue Solaranlagen wird die Vergütung jedoch rückwirkend zum 1. April einmalig um ein Fünftel bis ein Drittel gekürzt - je nach Anlage. für Dachanlagen gibt es 19,50 Cent statt bisher 24,43 Cent pro Kwh. Zudem wird weiterhin der ganze eingespeiste Strom vergütet. Größere Dachanlagen (10 bis 40 Kilowatt) bekommen künftig 18,50 Cent. Die Förderung soll bei einer installierten Leistung von 52 000 Megawatt auslaufen. Derzeit sind es 28 000 Megawatt.

Degression: Zusätzlich zu der Einmalabsenkung wird die Einspeisevergütung für neue Anlagen künftig monatlich um ein Prozent abgesenkt. Pro Jahr macht das, Zinseffekte eingerechnet, ein Minus von 11,4 Prozent aus. Dies gilt nur, wenn die Gesamtleistung aller neuen Anlagen zwischen 2500 und 3500 MW im Jahr liegt. Liegt sie wie bisher darüber, sinkt die Vergütung mehr.

Förderklassen: Für die Solaranlagen verschiedener Größen gibt es verschiedene Förderklassen. Der Kompromiss von Bundestag und Bundesrat sieht vor, dass es künftig eine weitere Sparte gibt mit einem jeweils eigenen Fördersatz. Dabei handelt es sich um die Klasse mittelgroßer Anlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung, wie etwa auf den Dächern größerer Verwaltungsgebäude oder von Gewerbebetrieben. Zusammen mit den Anlagen bis zehn Kilowatt auf den Dächern von Wohnhäusern machen diese einen beträchtlichen Teil der jährlich neu installierten Anlagen aus.

Eigenverbrauch: Bislang können Solaranlagenbetreiber den kompletten Strom zum Satz der Einspeisevergütung verkaufen. Für Besitzer kleiner Anlagen bis zehn Kilowatt gilt dies auch künftig. Betreiber von Anlagen über zehn und bis 1000 Kilowatt können künftig nur 90 Prozent zum garantierten Vergütungssatz einspeisen, den Rest müssen sie verkaufen oder selbst verbrauchen. Ursprünglich war vorgesehen, Betreibern von Dachanlagen nur noch 80 Prozent zum garantierten Satz abzunehmen.

Kritik gibt es am unendlichen Gefeilsche um Steueranreize zur energetischen Gebäudesanierung. Hausbesitzer stellen deshalb ihre Investitionen zurück.

AFP/dpa/nd

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